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    • Die Technikum Wien Innovations als Arbeitgeberin

      Die Technikum Wien Innovations unterstützt Unternehmen auf vielfältige Weise, die Herausforderungen der Digitalisierung zu bewältigen.
      Hinter dem Erfolg der Technikum Wien Innovations steht ein engagiertes Team von ca. 20 fixangestellte Mitarbeiter*innen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen der FH Technikum und anderen Unternehmen sowie weiterer Partnerunternehmen ist ein weiterer Asset der Technikum Wien Innvoations.

      Unsere Werte

      Wir legen großen Wert auf einen vertrauensvollen und wertschätzenden Umgang miteinander. Wir pflegen eine offene, dialogorientierte Kommunikationskultur und achten und fördern Chancengleichheit und Vielfalt. Wir unterrichten und forschen auf Basis der Kriterien der guten wissenschaftlichen Praxis sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und Wirtschaft. Unser Unternehmen strebt danach, ein gesundes und sicheres Umfeld zu ermöglichen und arbeitet daher laufend an gesundheits- und sicherheitsfördernden Maßnahmen. Zudem bekennt sich die TWI zu Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein, was sich in den Inhalten von Weiterbildung und Forschung sowie im verantwortungsvollen Umgang aller Beteiligten mit Ressourcen widerspiegelt.

      Kollektivvertrag vs. Betriebsvereinbarungen

      Trotz der Nähe zur FH Technikum Wien und vielen gemeinsamen Arbeitswegen und geteilten Ressourcen, ist es wichtig zu verstehen an welchen grundlegenden Punkten Unterschiede zur Technikum Wien GmbH bestehen. An der Technikum Wien GmbH kommt der IC-KV = Kollektivvertrag Information und Consulting (vor 2020: Rahmen-KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting) zur Anwendung. Das bedeutet die TWI unterliegt dem Kollektivvertrag und den damit verbundenen Rahmenbedingungen.

      Im Gegensatz dazu unterliegt der Verein Fachhochschule Technikum Wien keinem Kollektivvertrag. Dort werden einzelne Themenbereiche in Übereinkunft mit dem an der FH gewählten Betriebsrat in Form von Betriebsvereinbarungen geregelt. Diese gelten ausschließlich für Angestellte der FH Technikum Wien und sind aufgrund der unterschiedlichen Rechtsform und des KV-Geltungsbereichs für die Technikum Wien GmbH nicht für deren Mitarbeiter*innen gültig. Im Sinne der Transparenz und klaren Regelung werden jedoch einige parallel auftretende Themenbereiche in der Technikum Wien GmbH durch Einzelvereinbarungen geregelt. Ein Beispiel dafür wären die Gleitzeitvereinbarung, bzw. die Einzelvereinbarung über den Bezug des Klima- oder Jobtickets.

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      Factsheet